MTD-CPD-Zertifikat
§ 11d. Fortbildungspflicht
(1) Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sind verpflichtet, zur
- Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse des jeweiligen medizinisch-technischen Dienstes sowie der medizinischen Wissenschaft oder
- Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten innerhalb von jeweils fünf Jahren Fortbildungen in der Dauer von mindestens 60 Stunden zu besuchen.
(2) Über den Besuch einer Fortbildung ist eine Bestätigung über die Dauer und den Inhalt der Fortbildung auszustellen.
(3) Der (Die) Bundesminister(in) für Gesundheit und Frauen kann durch Verordnung Richtlinien über die Anerkennung von Fortbildungen unter Bedachtnahme auf die vom MTD-Beirat erarbeiteten Standards erlassen.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/
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Für die Anerkennung unserer Kurse als Fort- und Weiterbildung wenden Sie sich bitte an Ihre Berufsvertretung.
Das Upledger Institut Österreich ist von ÖCert als qualifizierter Erwachsenenbildungsanbieter anerkannt.
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CERT NÖ Erwachsenenbildungsqualitätssiegel
Mit dem Erwachsenenbildungsqualitätssiegel CERT NÖ wird bestätigt,
dass die Einrichtung die Qualitätskriterien erfüllt.
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ISO Zertifizierung: 612910-EPP-1-2019-1-CY-EPPKA3-PI-FORWARD, Nicosia 20.02.2023
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