März 11, 2020

Information zu Covid-19 Coronavirus

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der UIÖ-Kurse!

Aktualisiert am 8. November 2021 

Die Zeiten sind, bedingt durch die Covid-19 Maßnahmen sehr herausfordernd, wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr persönliches Engagement und Ihr Durchhaltevermögen! Alle diese Bemühungen zielen darauf ab, dass Sie Ihre Ausbildung fristgerecht abschließen können, unsere Aufgabe dabei ist Sie bestmöglich zu unterstützen.
Wir haben als Therapeutinnen und Therapeuten auch den Auftrag daran mitzuwirken, die Infektionszahlen so niedrig wie möglich zu halten um unser Gesundheitssystem zu schützen.

Sichere Fortbildungen in unsicheren Zeiten. Wir sind weiterhin für Sie da!

Verbindliche Handlungsleitlinien und Hygienemaßnahmen

Empfohlen bzw. verordnet durch das Bundesministerium BMBWF bzw. BMSGP .

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der UIÖ-Kurse!

Die Zeiten sind, bedingt durch die Covid-19 Maßnahmen, sehr herausfordernd. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr persönliches Engagement und Ihr Durchhaltevermögen! Alle diese Bemühungen zielen darauf ab, dass Sie Ihre Ausbildung fristgerecht abschließen können, unsere Aufgabe dabei ist, Sie bestmöglich zu unterstützen.

Wir haben als Therapeutinnen und Therapeuten auch den Auftrag daran mitzuwirken, die Infektionszahlen so niedrig wie möglich zu halten um unser Gesundheitssystem zu schützen.

Das BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sieht deshalb vor, dass Präsenzunterricht wo möglich, weiterhin durch Distance Learning ersetzt werden soll. Erlaubt ist jedoch, unter bestimmten Voraussetzungen, die Abhaltung von Unterrichten und Leistungsfeststellungen am Standort, wenn sie nicht über Distance Learning erfolgen können.

Wir alle sind für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen verantwortlich, bitte beachten Sie daher folgendes:

  1. Bei Krankheitssymptomen unbedingt zuhause bleiben:
    Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten, an COVID-19 erkrankt zu sein, bleiben Sie bitte zuhause und kontaktieren Sie die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450. Kommen Sie keinesfalls an die Bildungseinrichtung, wenn Sie sich krank fühlen. Das gilt auch, wenn Menschen in Ihrer Familie und Umgebung krank bzw. unter Quarantäne sind.
  1. Einhalten von Quarantäne- und Isolierungsmaßnahmen
    Covid-19-Quarantäne-Verpflichtungen bzw. Erkrankungen sind im Büro der Weiterbildungseinrichtung  zu melden und unbedingt einzuhalten. Behördlich angeordnete Isolierungsmaßnahmen (Quarantäne, Absonderung) sind ausnahmslos einzuhalten!)
  1. Aufenthalt im Ausland/Risikogebieten
    Die Informationen zur jeweils geltenden Pandemieverordnung (z.B. Rückreise aus Risikogebieten, Quarantäneverpflichtungen usw) sind eigenverantwortlich einzuholen. Reisewarnungen und Vorgaben zum Verhalten nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet müssen beachtet bzw. eingehalten werden.  Hier gilt, dass eventl. daraus resultierende Konsequenzen für die theoretische und praktische Ausbildung in Eigenverantwortung zu tragen sind.
  1. Tragen von einer FFP 2-Maske und Händehygiene
    Alle Personen sollten sich sofort nach Betreten des Gebäudes/Kursraumes ihre Hände waschen und dies auch regelmäßig im Laufe des Tages wiederholen. Alternativ ist Händedesinfektion möglich. Vermeiden Sie, mit den Händen das Gesicht zu berühren.

    Eine FFP 2-Maske ist beim Betreten der Ausbildungsstelle, dem Aufenthalt im Kursraum und in Begegnungszonen (z.B. Gänge, Sekretariate, Teeküche) immer zu tragen. Bitte nehmen Sie diese selbst mit und wechseln Sie diese während der Kursdauer. Ein Gesichtsschild als alleiniger Mund-Nasenschutz ist nicht zulässig!.

    Schwangere sind von der FFP2-Masken-Pflicht ausgenommen, müssen aber einen gut abdeckenden Mund-Nasenschutz tragen. 

  1. Das Eintreffen im Kursraum

    Neu: Einlass nur auf Basis der 3G-Regeln!  Getestet oder Geimpft oder Genesen   

    Bei Nicht-Geimpften:

    • PCR Test (max. 48 Stunden alt) 

    Bei Geimpften oder Genesenen: (Nachweis gilt ab dem Tag der Zweitimpfung oder
    Absonderungsbescheid oder ärztl. Bestätigung der Infektion – gültig für 180 Tage  oder
    Antikörpernachweis (gilt 90 Tage ab Testzeitpunkt)                                                                         

    • Selbsttest, der in ein Datenverarbeitungssystem eingetragen wurde (max. 24 Stunden alt)
    • Test vor Ort unter Aufsicht eines anderen Teilnehmers (gültig für den jeweiligen Tag* ) 

    Testergebnisse in Papierform sind bitte bei Kursbeginn abzugeben. 

    * Ob während eines Kurses nochmals ein Selbsttest durchgeführt werden soll, hängt von der jeweiligen Bildungseinrichtung bzw. vom Vortragenden ab.  

    !!!  Durch das körpernahe Arbeiten und die aktuell steigenden Zahlen (8.11.) ist aktuell für alle TeilnehmerInnen (unabhängig ob geimpft, ungeimpft oder genesen) ein PCR-Test  für eine Kursteilnahme Voraussetzung !!! 

    Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, ist der Zutritt und der Aufenthalt in den Bildungseinrichtungen auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren. Erlaubt ist es z. B. für den Besuch des Unterrichts in Präsenzzeit und eventl. mündliche Prüfungen.

    Halten Sie beim Betreten des Gebäudes den geforderten Mindestabstand (1 m ) ein und beachten Sie die Regelungen falls der Zutritt gestaffelt erfolgt. Zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist ein Kommen 20 Minuten vor der vereinbarten Präsenzzeit zulässig, unmittelbar danach ist das Gebäude zu verlassen

  1. Der Aufenthalt in der Bildungseinrichtung und Abstand halten
    Versammlungen sollten strikt vermieden werden – insbesondere von mehreren Gruppen/Klassen. Verbringen Sie Ihre Pause nach Möglichkeit im Freien, alternativ in der Klasse. Es gilt die dauerhafte Distanz von 2 Metern zueinander.

    Vermeiden Sie ungeschützte Berührungen (z.B. Hände schütteln). Verzichten Sie, wenn möglich auf die Benützung der Aufzüge. Generell gilt, dass der Kontakt zu anderen Personen auf das unbedingt notwendige Minimum zu reduzieren ist.

  1. Hust- und Niesetikette einhalten
    Husten oder niesen Sie in Ihre Armbeuge oder in ein Taschentuch (und entsorgen Sie dieses so rasch als möglich in den Restmüll – nicht in den Papiermüll)
  1. Räume regelmäßig lüften
    Alle Räume in denen sich mehr als eine Person aufhält mindestens fünf Minuten nach jeder Stunde / Unterrichtseinheit (45 Minuten) lüften, idealerweise mit Querlüftung. Wo möglich Fenster generell geöffnet lassen.

Fertigkeitentraining – Hygienerichtlinien

Die allgemeinen Hygienerichtlinien sind zu beachten! 

Ist die Mindestdistanz von einem Meter beim Fertigkeitentraining nicht möglich gilt:

 

  • Bitte achten Sie darauf, dass im Übungsraum eine Händedesinfektion durchzuführen ist.
  • Eine FFP 2-Maske ist zu tragen. Diese muss selbst mitgebracht werden. Während der Übungen sind bei Bedarf auch Handschuhe zu tragen (Mundinnenraumbehandlungen)
  • Ist bei einer Übung direkter Körperkontakt notwendig, ist die eigene Arbeitskleidung(gut waschbar bei 60 Grad) zu tragen. Bitte wechseln Sie die Kleidung immer nach dem Unterricht.
  • Übungspaare oder Übungskleingruppen sollen nicht wechseln, d. h. so wenig Durchmischung der Personen im Raum als möglich;
  • Bitte reinigen / desinfizieren Sie verwendete Arbeitsmittel nach Ende der Aktivität
  • Sollte der Referent Ihnen eventl. kurzfristig geänderte Verhaltensregeln im Kurs mitteilen, sind diesen Folge zu leisten
  • Im Kurs bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie diese Covid-19-Regelungen gelesen und akzeptiert haben.  

 

Im Sinne der Gleichbehandlung wenden wir uns immer an Frauen und Männer, haben jedoch aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit nur die maskuline Ansprache gewählt.