Lehrklinik Osteopathie-Ausbildung
Im Rahmen der Osteopathie-Ausbildung sind folgende Anteile der Lehrklinik verpflichtend zu absolvieren:
- Klinisches Arbeiten an dem*der Patient*in: 10 UE
- Klinisches Arbeiten Selbsterfahrung: 20 UE (CST, VM)
- Hospitation: 40 UE
- Klinisches Arbeiten am Prüfungsweg (CST, VM, Parietal, Neural bei NM-Schwerpunkt)
- Durchgeführte Behandlungsaufträge (s. Anforderungen Prüfungsweg der jeweiligen Reihen)
- Behandlungsaufträge Selbsterfahrung (s. Anforderungen Prüfungsweg der jeweiligen Reihen)
- Praxisbericht (s. Anforderungen Prüfungsweg der jeweiligen Reihen)
- Behandlung von Patient*innen in Anwesenheit anderer Teilnehmer*innen und Referent*in (inkludiert im Prüfungsweg der unterschiedlichen Reihen)
- Behandlung von Teilnehmer*innen in Anwesenheit anderer und Referent*in (inkludiert in den Ausbildungsreihen)
- Behandlung von Patient*innen in Anwesenheit der Teilnehmer*innen durch eine*n Referent*in (inkludiert in den Ausbildungsreihen)
Hospitation:
Bei der Anmeldung zur Osteopathie-Abschlussprüfung ist der Nachweis über 40 UE Hospitation bei einem*r Osteopath*in mit positiv absolvierter Abschlussprüfung (CEN-Richtlinien) zu erbringen. Übermitteln Sie dafür in digitaler Form:
- Dokumentationsblatt Hospitation
- 4 Praxisberichte aus der Beobachtungsperspektive → Infoblatt Praxisbericht Hospitation
Die Betreuung der Hospitation ist eigenständig zu organisieren. Gerne stellen wir ein Informationsblatt – Hospitation zur Verfügung.